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Die Absicherung von Tieren

Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz. Sie sind schon längst keine Sachen mehr, was Ihnen als Tierhalter wohl auch nicht in den Sinn gekommen wäre. Eine artgerechte Haltung beinhaltet viele Elemente. Eines davon ist die Versorgung im Krankheitsfall.

Wird Ihr Tier krank oder erleidet einen Unfall, entscheidet nicht der Marktwert darüber, ob Sie zum Tierarzt gehen oder nicht. Sie tun es aus Zuneigung zu Ihrem Tier. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihre Verantwortung fürs Tier auch Schäden umfasst, die es verursacht.

Tiere verdienen eine besondere Absicherung.

Absicherung gegen Haftpflichtansprüche

Der Großteil aller „harmloseren“ Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert.

Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, kann eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig sein. Üblicherweise sind dies Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere u. ä.). Für andere gefährlichere Luxustiere (z. B. Spinnen, Schlangen, Echsen usw.) empfiehlt es sich immer, das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Je nach gewähltem Tarif kann der Versicherungsumfang um sinnvolle Erweiterungen ergänzt werden, z. B. Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, der ungewollte Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall, private Kutschfahrten usw.

Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung evtl. sogar eine Pflichtversicherung dar. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in diesem Bereich sehr. Die Versicherungspflicht ist meist abhängig von der Rasse Ihres Hundes (sog. „Kampfhunde“), evtl. genügt aber auch schon das Erreichen einer gewissen Schulterhöhe. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, sollten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Tier zu den versicherungspflichtigen Artgenossen zählt.

Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung

Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil der anfallenden Kosten auf. Unter anderem können folgende Probleme versichert werden:

  • Ambulante oder stationäre tierärztliche Behandlungen
  • Medizinisch notwendige Operationen unter Vollnarkose nach Erkrankung oder Unfall
  • Unterbringung in einer Tierklinik

Auch Tarife, die sich nur auf Operationen beschränken, sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Versicherungspolicen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar. Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache. Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Tier die Absicherung, die es benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tieres noch lohnen. Die Frage, ob ein treuer Begleiter operiert wird, sollte nicht vom Zustand des Geldbeutels abhängig gemacht werden müssen.