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Hausratversicherung

WICHTIG FÜR JEDEN HAUSHALT!

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.

Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

Die Grunddeckung einer Hausratversicherung kann durch diverse sinnvolle Erweiterungen verbessert werden. Es sollte immer der Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.

Neue Tarife haben eine Vielzahl an Leistungsweiterungen, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Ein Grund mehr, bestehende Verträge zu überprüfen.

Zu guter Letzt ist das Beitragsniveau tendenziell gefallen. Es ist also möglich, mit neuen Tarifen und besseren Leistungen, dennoch Prämie zu sparen.

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Privatpersonen mit eigenem Hausstand. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Welche Gefahren sind versicherbar?

Die Standarddeckung umfasst:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Welche Zusatzbausteine sind möglich?

Folgende Erweiterungen sind möglich:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl

Leistungsunterschiede aktueller Tarife

Nachstehend ein Auszug von möglichen Verbesserungen ohne Beitragszuschlag

  • Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (z.B. Diebstahl der Brieftasche, des Notebooks)
  • Balkonkraftwerke
  • Höhere Versicherungssummen für Wertsachen (Uhren Schmuck, Gold etc.)
  • Wertsachen im Bankgewahrsam (Bankschließfächern)
  • Trickdiebstahl
  • Diebstahl aus Kfz
  • Einfacher Diebstahl von Sachen auf dem Versicherungsgrundstück (z.B. Gartengeräte, Gartenmöbel, Grills)
  • Kein Ausschluss für grob fahrlässig verursachten Schäden (Einbruch bei gekipptem Fenster)
  • Kein Ausschluss für Seng und Rußschäden
  • Sturmschäden an Gartenmöbeln oder Kinderspielgeräten

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.)

Feuer

  • Sengschäden, Überstrom, Induktion

Leitungswasser

  • Plansch- oder Reinigungswasser
  • Schwamm

Sturm/Hagel

  • Sturmflut
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen

Einbruchdiebstahl/Raub

  • Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung

Welche Gegenstände gehören zur Hausratversicherung

  • Möbel, Einrichtungsgegenstände, Dekoration
  • Kleidung, Wäsche, Schuhe, Accesoires
  • Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Gartengeräte
  • Sportgeräte, Fahrräder, Spielzeuge, Musikinstrumente
  • Bücher, Schallplatten, CDs
  • Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle...)
    Beachten sie bitte die Entschädigungsgrenzen des jeweiligen Tarifes

Hinweis: Auch Gegenstände im Keller, auf dem Dachboden, in der Garage oder im Gartenhaus gehören zum Hausrat.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
  • Entstandene Kosten, wie z. B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten oder Hotelkosten werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
  • Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung

Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen.
Speziell ist diese Erweiterung für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.

Kunst-/Sammlungsversicherung

Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten- oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.

Instrumentenversicherung

Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.

Gebäudeversicherung

Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufung schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier