Vorsorge
Bei Geschäftskunden sprechen wir beim Thema Vorsorge in den meisten Fällen von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) - früher auch als Unternehmensrente oder Betriebsrente bekannt geworden.
Die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge ist möglich für alle
- Angestellten
- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
- Vorstände von Aktiengesellschaften
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen dem Betrieb fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, deren Vor- und Nachteile bzw. Einsatzgebiete wir Ihnen gern erklären.
Durch die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung zum 01.01.2002 und die Aufnahme der betrieblichen Altersvorsorge in die zweite Schicht des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge.
Insbesondere für Geschäftsführer von GmbH´s und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften bieten wir steuerbegünstigte Konzepte mit Garantien und hohen Renditemöglichkeiten.
Firmeninhaber von Personengesellschaften (auch GmbH & Co KG´s) und Einzelunternehmungen
können die bAV nur für ihre Mitarbeiter nutzen.
Für die eigene Altersvorsorge stehen dem Selbständigen die betriebliche Altersversorgung nicht zur Verfügung. Hier bietet das Alterseinkünftegesetz die
- Rüruprente (Basisrente) und die
- private Vorsorge

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